In einer Sitzung des Parlamentarischen Rats wird die Bundesrepublik gegründet
Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte hatte der in Bonn tagende Parlamentarische Rat ab Juni 1948 eine vorläufige Verfassung für die Westzonen Deutschlands erarbeitet. Dieses „Grundgesetz“ wurde im Mai 1949 von den betroffenen Militärgouverneuren genehmigt und dann von den westdeutschen Landesparlamenten angenommen. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz durch die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, die Landtagspräsidenten der westdeutschen Länder sowie die West-Berliner Abgeordneten unterzeichnet und trat somit in Kraft. Es galt mit Einschränkungen durch die Besatzungsmächte auch für den Westteil Berlins.
Das Grundgesetz bestimmt mit der Festlegung auf Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat, Grundrechte und Rechtsstaat die wesentlichen Grundlagen des Staates. Es wurde jedoch nicht als Verfassung bezeichnet, weil die Deutschen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sowie im Saarland nicht teilhaben konnten. Da im Grundgesetz das Wiedervereinigungsgebot der Deutschen verankert ist, sollte der Begriff den vorläufigen Charakter des neuen Staates verdeutlichen. 1949 befand sich die SBZ, von der Sowjetunion gesteuert, auf dem Weg zu einem eigenen Staat, und Frankreich plante das Saarland von Deutschland abzutrennen und wirtschaftlich an sich zu binden. Dies misslang, und das Saarland trat 1957, die DDR 1990 der Bundesrepublik bei, sodass das grundgesetzlich geforderte Wiedervereinigungsgebot verwirklicht wurde.

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