Das Bundesurlaubsgesetz wird beschlossen
In der DDR hatte man bereits seit 1949 ein in der Verfassung stehendes „Recht auf Urlaub“ (das in der Praxis mangels ausreichender Unterkünfte allerdings nicht immer realisiert werden konnte). In der Bundesrepublik Deutschland gab es eine Reihe von Urlaubsregelungen zwischen den Tarifparteien für die jeweiligen Branchen und in den einzelnen Bundesländern, aber keinen verbindlichen gesamtstaatlichen Anspruch auf Urlaub. Mit der Verkündung des Bundesurlaubsgesetzes am 8. Januar 1963 änderte sich das: Jedem Arbeitnehmer standen jetzt mindestens 24 Werktage (inkl. Samstag) bezahlter Urlaub im Jahr zu.
Das ganze Jahr im Überblick
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