Professoren der Universität Göttingen protestieren gegen den König von Hannover
Wie bei der Gründung des Deutschen Bundes für jedes Mitglied vorgesehen, erhielt auch das Königreich Hannover 1833 eine liberale Verfassung, das „Staatsgrundgesetz“. Es wurde von König Wilhelm IV. (William IV) von Hannover, Großbritannien und Irland bestätigt und gewährte der Bevölkerung politische Mitsprache. So wurde etwa die städtische Selbstverwaltung gestärkt und Vertreter des Volkes konnten in der Ständeversammlung über den staatlichen Haushalt mitentscheiden. Wilhelm war der letzte einer Reihe von Königen, die in „Personalunion“ an der Spitze Hannovers wie auch Großbritanniens standen. Nach seinem Tod 1837 hob der neue König von Hannover, Ernst August I., das Staatsgrundgesetz wieder auf. Das wurde als eine Art Staatsstreich aufgefasst, und deshalb veröffentlichten sieben Professoren der Universität Göttingen am 18. November 1837 einen Protestbrief, der im gesamten Deutschen Bund große Beachtung fand. Jacob Grimm, wie sein Bruder Wilhelm einer der Professoren, pries in dem Zusammenhang frühere „edle und freie Männer, welche es wagten, vor dem Angesicht der Könige die volle Wahrheit zu sagen“. Dazu sei man berechtigt, man müsse nur „den Mut dazu haben“.
Der König war über den Protest nicht amüsiert, sondern reagierte mit der Entlassung der Professoren, drei von ihnen wurden zusätzlich des Landes verwiesen. Der Rausschmiss der teils berühmten Wissenschaftler beschädigte den Ruf der Universität Göttingen noch lange, zumal sich die Universitätsleitung von dem Protest distanziert und die Professoren verunglimpft hatte. Ihr Gehalt bekamen diese trotzdem weiter, es wurde aus Spendengeldern der Bevölkerung finanziert – für zahlreiche Deutsche waren die „Göttinger Sieben“ Helden und Märtyrer der Freiheitsbewegung. In der Zeit des späten „Vormärz“ ließen sich die liberalen Forderungen kaum mehr unterdrücken – 1848 brach in Deutschland die „Märzrevolution“ aus.
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