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Kohleausstiegsgesetz

Kohleausstiegsgesetz
Juli 3 2020
Kraftwerk Jänschwalde (Quelle: L. Beck, CC BY-SA 4.0)

Der Bundestag beschließt einen Zeitplan zur Beendigung der Kohleverstromung

Mit fast 200 anderen Staaten unterzeichnete Deutschland 2015 das Pariser Klimaabkommen, nach dem bis 2050 ein vollständiger Abbau der weltweiten CO2-Emissionen erreicht werden sollte. Um die Klimaziele nicht zu verfehlen, musste Deutschland vor allem den Ausstieg aus der besonders klimaschädlichen Kohleverstromung in Angriff nehmen. Zu diesem Zweck wurde 2018 die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ oder „Kohlekommission“ ins Leben gerufen. Sie erarbeitete Empfehlungen und einen Zeitplan, wie der Kohleabbau und die Verfeuerung von Kohle zur Stromerzeugung zurückgeführt und der damit verbundene Strukturwandel gesteuert werden sollte. Dann einigten sich Bund und Länder auf den sogenannten „Kohlekompromiss“, zu dem auch Entschädigungszahlungen für die Betreiber von Kohlekraftwerken gehören.

Am 3. Juli 2020 beschloss der Bundestag schließlich das „Kohleausstiegsgesetz“, das den Ausstieg aus der Kohlenutzung bis spätestens 2038 vorsieht. Gleichzeitig wurde ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ verabschiedet: 40 Milliarden Euro sollten den Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg helfen, die wirtschaftlichen Veränderungen in die Wege zu leiten und die sozialen Folgen abzufedern. Umweltverbände übten Kritik: Sie beklagten, der Ausstieg gehe zu langsam und der „Kohlekompromiss“ sei aufgeweicht worden.

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