In dem Pariser Vorort wird die Auflösung der Habsburgermonarchie geregelt
Im 19. Jahrhundert war lange umstritten, ob für den von vielen gewünschten deutschen Nationalstaat eine kleindeutsche oder eine großdeutsche Lösung mit Österreich vorzuziehen sei. Nach der Auflösung des Deutschen Bundes wurde mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs 1871 der kleindeutsche Nationalstaat verwirklicht, die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn wurde ein eigenes, von den anderen Deutschen getrenntes Kaiserreich. Als Bündnispartner blieben beide Mächte jedoch miteinander verbunden. Nach ihrer Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde ihnen in den „Pariser Vorortverträgen“ von den Siegermächten die alleinige Kriegsschuld zugewiesen. Mit Deutschland wurde in Versailles ein Friedensvertrag ausgehandelt. In Saint-Germain ging es um die Auflösung der Habsburgermonarchie und die Bedingungen für die neu entstandene Republik Österreich.
Der am 10. September 1919 unterzeichnete Vertrag verkleinerte den Vielvölkerstaat drastisch und trennte etliche Gebiete mit deutschsprachigen Einwohnern gegen deren Willen von Österreich ab. So wurden etwa mehr als drei Millionen Sudetendeutsche („Deutschböhmen“, „Deutschmährer“) Bürger des neuen Staates Tschechoslowakei, Südtirol musste an Italien abgetreten werden. Der deutschsprachige Kernstaat, der sich „Republik Deutschösterreich“ nennen wollte, musste seinen Namen in „Republik Österreich“ umändern. Zudem wurde die vielfach gewünschte Vereinigung mit dem Deutschen Reich verboten. Den deshalb weit verbreiteten Unmut in Österreich nutzte knapp 20 Jahre später Hitler, als er gegen den Vertrag von Saint-Germain verstieß und gewaltsam den Anschluss Österreichs an Nazi-Deutschland durchsetzte.
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