Der Parlamentarische Rat entscheidet die „Hauptstadtfrage“
Nachdem 1948 die Gründung eines westdeutschen Teilstaats aus den drei westlichen Besatzungszonen in die Wege geleitet worden war, drängte sich bald die „Hauptstadtfrage“ auf: Wo sollte das politische Zentrum des Landes sein? Die alte Reichshauptstadt Berlin kam wegen des Viermächtestatus und der „Insellage“ Westberlins nicht in Frage. Nachdem die Bewerber Kassel und Stuttgart schnell aus dem Rennen waren, blieben nur noch zwei Städte übrig: Frankfurt am Main und Bonn. Frankfurt galt lange als Favorit: Hier fand jahrhundertelang die Wahl der deutsch-römischen Könige und Kaiser statt, die Stadt besaß mit der Paulskirche den Sitz des ersten freigewählten gesamtdeutschen Parlaments und hatte eine zentrale Lage. Zudem beherbergte Frankfurt bereits den gemeinsamen „Wirtschaftsrat“ der Westzonen, der schon regierungsähnliche Funktionen wahrnahm.
Bereits bei der Wahl des Tagungsorts des Parlamentarischen Rats hatte sich allerdings Bonn gegenüber Frankfurt durchgesetzt. Die Universitätsstadt war vergleichsweise gering zerstört, konnte genügend Tagungs- und Übernachtungsmöglichkeiten anbieten und befand sich am Rand des größten deutschen Bevölkerungsschwerpunkts. Man konnte in der Stadt mit gerade 100 000 Einwohnern, wie ein Abgeordneter meinte, „in Ruhe seine Arbeit verrichten“. Ein solcher Ort verdeutlichte auch passend den vorläufigen Charakter des „Regierungssitzes“ – diesen Namen gab das Grundgesetz vor, denn nach der Wiedervereinigung sollte Berlin wieder Hauptstadt werden. Im Parlamentarischen Rat lenkte zudem noch deren Präsident Adenauer, der in der Nähe Bonns wohnte, die Abstimmung am 10. Mai 1949 in die von ihm gewünschte Richtung. Damit setzte sich Bonn knapp gegen Frankfurt durch. Am 3. November des Jahres bestätigte der Bundestag die Entscheidung.

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