Die erste deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche wird eröffnet
Im Zuge der Märzrevolution hatte der in Frankfurt am Main angesiedelte Bundestag des Deutschen Bundes die Wahl einer Nationalversammlung beschlossen. Die Wahl sollte von den Einzelstaaten so organisiert werden, dass jeweils 50 000 männliche und volljährige Bürger einen Abgeordneten wählten. Die Nationalversammlung sollte ihren Sitz in Frankfurt haben, Gesetze beschließen und eine Verfassung für einen gesamtdeutschen Bundesstaat erarbeiten. Als Tagungsort bot sich der 1789 bis 1833 errichtete Rundbau der Paulskirche an. Der Gemeindevorstand stellte das Gebäude mit dem damals größten und modernsten Saal Frankfurts auf eine entsprechende Bitte hin umgehend zur Verfügung.
Zügig wurden notwendige Umbaumaßnahmen vorgenommen. Man verdeckte die Orgel durch einen Vorhang mit einem Bild der Figur „Germania“, ersetzte den Altar durch den Tisch des Parlamentspräsidenten und schmückte das Bauwerk mit schwarz-rot-goldenen Fahnen. Wegen der nicht einheitlichen Bedingungen in den einzelnen Staaten kam es zu unterschiedlichen Wahlbeteiligungen von wohl 40 bis 70 % und zu Verzögerungen bei der Stimmenauszählung. Deswegen wurde die Nationalversammlung verspätet am 18. Mai 1848 feierlich eröffnet. Das erste gesamtdeutsche Parlament tagte bis zum 31. Mai 1849 in der Paulskirche.

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