Auf dem Wiener Kongress entsteht ein neuer Staatenbund
Auf die Gründung des „Rheinbunds“, einer Militärallianz deutscher Mittelstaaten unter der Führung Frankreichs, hatte Kaiser Franz II. 1806 mit der Niederlegung seiner Krone reagiert und damit das Ende des Heiligen Römischen Reichs besiegelt. Nach Napoleons Machtverlust gab es den Rheinbund nicht mehr. Bei der Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1815 wurde die Wiederherstellung des europäischen Mächtegleichgewichts angestrebt und in diesem Sinne die Bildung des Deutschen Bundes beschlossen. Dessen Umfang deckte sich in wesentlichen Teilen mit dem des Heiligen Römischen Reichs, schloss also nicht-deutsche Bevölkerungsgruppen etwa in Böhmen mit ein. Am 8. Juni 1815 unterzeichneten die Vertreter von 34 Fürstenstaaten und der vier freien Städte Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt am Main die Deutsche Bundesakte.
Zweck des Bundes war vor allem die Gewährleistung der äußeren und der inneren Sicherheit, es handelte sich also um einen eher lockeren Staatenbund. Es gab kein Staatsoberhaupt und keine gemeinsame Exekutive, lediglich einen ständigen Gesandtenkongress, die in Frankfurt tagende Bundesversammlung, auch Bundestag genannt. Diese tagte regelmäßig unter dem Vorsitz Österreichs. Die Gesandten wurden nicht vom Volk gewählt, sondern von den Regierungen der einzelnen Staaten bestimmt. Entscheidungen wurden meist nur getroffen, wenn sich die miteinander konkurrierenden Großmächte Österreich und Preußen einig waren. Im Bundestag gefasste Beschlüsse hatten Vorrang vor dem jeweiligen Landesrecht und galten als Bundesrecht zusätzlich zu den Landesgesetzen.

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