Die Westalliierten schlagen die Gründung eines westdeutschen Teilstaats vor
Ende 1947 war der letzte Versuch der Westmächte und der Sowjetunion gescheitert, sich auf eine gemeinsame Deutschlandpolitik zu verständigen. Daraufhin trafen sich die Westmächte USA, Frankreich und Großbritannien mit den Benelux-Staaten, um die Basis für ein demokratisches Deutschland zu schaffen und dessen Rückkehr in die Völkergemeinschaft zu ermöglichen. In den „Londoner Empfehlungen“ schlugen sie vor, auf dem Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen einen demokratischen und föderalistischen Staat entstehen zu lassen.
Zur Vorbereitung wurde im Juni 1948 in den Westzonen bereits die Währungsreform durchgeführt. Am 1. Juli 1948 unterbreiteten die westlichen Militärgouverneure in Frankfurt am Main dann den Ministerpräsidenten der Länder bzw. Bürgermeistern der Städte in ihren Besatzungszonen das Angebot, einen westdeutschen Teilstaat zu gründen. Nach diesen „Frankfurter Dokumenten“ sollte eine verfassunggebende Versammlung einberufen werden, um eine demokratische und bundesstaatliche Verfassung zu erarbeiten. Durch sie sollten die Rechte und Freiheiten des Einzelnen und der Länder garantiert werden, dazu sollten Regelungen für eine funktionierende Gesamtregierung geschaffen werden. Die Verfassung musste erst durch die Militärregierungen genehmigt werden. Dann sollten Abstimmungen in den Ländern stattfinden, um sie rechtsverbindlich werden zu lassen. Gleichzeitig mit der Verfassung sollte ein „Besatzungsstatut“ in Kraft gesetzt werden, das die Souveränität des neuen Staates einschränkte. Die Regierungschefs der Länder sahen vor allem kritisch, dass durch die Gründung eines Teilstaats eine gesamtdeutsche Lösung erschwert wurde, und erbaten sich zunächst Bedenkzeit.

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