Der Deutsche Bund verschärft die Kontroll- und Unterdrückungsmaßnahmen
Nach der Gründung des Deutschen Bundes 1815 verfolgte der entscheidende Politiker, der aus Koblenz stammende österreichische Staatskanzler Fürst Metternich, vor allem ein Ziel: die Durchsetzung der monarchischen Herrschaft in den deutschen Ländern – ohne Zugeständnisse an liberale und demokratische Ideen. Entsprechend drängte er gemeinsam mit anderen reaktionären Mächten die Länder des Deutschen Bundes dazu, entschlossen alle Versuche zu unterbinden, die bestehende politische und soziale Ordnung zu verändern. Von polizeilichen Maßnahmen wie Zensur, Überwachung und Spitzeln drangsaliert und bedroht, zogen sich viele fortschrittliche Bürger resigniert in das private Idyll der „Biedermeierzeit“ zurück.
Als nach der französischen Julirevolution Anfang der 1830er-Jahre die Opposition bei Veranstaltungen wie dem Hambacher Fest wieder verstärkt die Öffentlichkeit suchte, sorgte Metternich schnell für eine Verschärfung des staatlichen Durchgreifens. In zwei Bundesbeschlüssen zur „Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ruhe und Ordnung“ wurden die Zügel deutlich angezogen. Zunächst wurden politischen Äußerungen etwa in Landtagen enge Grenzen gesetzt. Am 5. Juli 1832 kamen dann die „Zehn Artikel“ mit einem Verbot politischer Vereine, Versammlungen oder Aufrufe im gesamten Deutschen Bund. Volksfeste durften erst stattfinden, Druckschriften erst erscheinen, wenn eine staatliche Genehmigung vorlag. Auch das Tragen oder Anbringen von politisch deutbaren Abzeichen, Bändern oder Fahnen wurde verboten – das zielte vor allem auf Schwarz-Rot-Gold als Symbolfarben der liberalen, demokratischen und nationalen Bewegungen.

Über das Deutschlandmuseum
Ein immersives und innovatives Erlebnismuseum über 2000 Jahre deutscher Geschichte
Das ganze Jahr im Überblick










































