Nach dem Ersten Weltkrieg unterschreibt Deutschland den Friedensvertrag
Zwei Monate nach dem Waffenstillstand, der die Kampfhandlungen des Ersten Weltkriegs beendete, ging es Anfang 1919 auf der Pariser Friedenskonferenz um die Wiederherstellung des Friedens im völkerrechtlichen Sinn. Bei den Verhandlungen, an denen die Deutschen nicht teilnehmen durften, erklärten die Sieger, Deutschland und seine Verbündeten seien allein am Kriegsausbruch schuld. Entsprechend hart waren die Regelungen für die Verlierer.
Deutschland musste etwa ein Siebtel seines Territoriums abtreten: Elsass-Lothringen, die Provinzen Westpreußen und Posen, das Memelland oder Gebiete in Schlesien. Betroffen waren dabei auch Regionen mit großen deutschen Bevölkerungsanteilen. Das überwiegend deutschsprachige Danzig wurde zur „Freien Stadt“ außerhalb Deutschlands erklärt, sämtliche Kolonien mussten abgegeben werden. Deutschland musste militärisch stark abrüsten und auf schwere Waffen verzichten sowie die Zahl der Soldaten drastisch reduzieren, zudem wurde das Rheinland besetzt. Schließlich beschloss man in Paris deutsche Reparationszahlungen, deren Höhe sollte allerdings erst nach Vertragsunterzeichnung festgelegt werden.
Da Deutschland diesen Bestimmungen nicht zustimmen wollte, wurde ihm mit der vollständigen Besetzung gedroht und ultimativ die Unterzeichnung des Vertrags verlangt. Die Regierung trat zurück, eine neue unterschrieb schließlich unter Protest am 28. Juni 1919 im Spiegelsaal von Versailles. Für große Teile der deutschen Bevölkerung war der Vertrag ein illegitimes und demütigendes Diktat. Vor allem die extreme Rechte profitierte davon und konnte so bis zum Ende der Weimarer Republik Hass, Nationalismus und Revanchismus schüren.

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