Die Reichsregierung beschließt Gesetze zur Stärkung von Diktatur und „arischer Rasse“
Mit dem Ermächtigungsgesetz vom März 1933 hatte sich der Reichstag unter dem Druck der Nazis selbst entmachtet: Der Regierung Hitler war faktisch die gesetzgebende Gewalt übertragen worden. Damit war die Gewaltenteilung aufgehoben, der Reichstag eigentlich überflüssig geworden und Deutschland auf dem Weg in die Diktatur weit fortgeschritten – zumal die Gesetze der Regierung auch von der Verfassung der Weimarer Republik abweichen durften. In den folgenden Monaten verstärkten die Nazis den Druck und verboten Parteien wie die SPD oder zwangen sie wie das Zentrum zur Selbstauflösung. Als es keine weiteren Parteien mehr gab, erfolgte am 14. Juli 1933 der nächste Schritt zur völligen Gleichschaltung der politischen Ebene. Die Regierung beschloss das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“, das grundsätzlich nur noch eine Partei in Deutschland zuließ: die NSDAP.
Am selben Tag erließ die Regierung auch das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit“. Es zielte z. B. auf Juden ab, die seit dem Ende des Ersten Weltkriegs aus dem Osten Europas nach Deutschlands gekommen waren und jetzt einfach des Landes verwiesen werden konnten. Auch ließen sich damit Gegner der Nazis ausbürgern, die emigriert waren. Ebenfalls am 14. Juli 1933 wurde das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ verkündet, das im Sinn der sogenannten „Rassenhygiene“ die Zwangssterilisation von „Erbkranken“ oder Alkoholikern gestattete. Damit verfolgte man eines der Kernziele der NS-Ideologie: die „Aufnordung“ bzw. „Aufartung“ der deutschen Bevölkerung.

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