Auch der DDR wird wenig später vertraglich Souveränität zugestanden
Am 5. Mai 1955 trat der Deutschlandvertrag zwischen den Westalliierten und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, mit dem das Besatzungsregime der Westmächte sein Ende fand und die Bundesrepublik, wie es im Vertrag hieß, „die volle Macht eines souveränen Staates“ erhielt. Diese Formulierung lässt freilich die „alliierten Vorbehaltsrechte“ außer Acht: Die Westmächte behielten ihre Rechte, wenn es um Beschlüsse über Berlin, Gesamtdeutschland, die Wiedervereinigung und den Abschluss von Friedensverträgen ging. Zudem blieben bis 1968, als ein bundesdeutsches Notfallgesetz beschlossen wurde, Rechte bestehen, die die Sicherheit der in der BRD stationierten westlichen Streitkräfte betrafen.
Am 20. September 1955 zog die Sowjetunion nach und schloss einen Staatsvertrag mit der DDR, der „volle Souveränität“ bestätigt wurde. Allerdings bestand diese nur auf dem Papier, denn politische, militärische und wirtschaftliche Abhängigkeiten blieben bestehen. So erteilte die Sowjetunion dem SED-Politbüro weiterhin Weisungen, die DDR-Wirtschaft war von der des „Bruderstaats“ abhängig, und 1957 wurde ein Vertrag über Truppenstationierungen abgeschlossen, der „im Fall der Bedrohung der Sicherheit“ ein Eingreifen der sowjetischen Armee erlaubte. Deshalb bezeichnete man die DDR wie die anderen Ostblockstaaten auch häufig als „Satellitenstaat“ der Sowjetunion.

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