Unter der Führung der Sowjetunion entsteht der Warschauer Pakt
Der Westen hatte die Machtausdehnung der Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Entstehung der Satellitenstaaten als Bedrohung der europäischen Demokratien angesehen und deswegen bereits 1949 die NATO gegründet. Einige Jahre später handelten Großbritannien, Frankreich und andere westeuropäische Staaten mit der Bundesrepublik die Pariser Verträge aus, um die Wiederbewaffnung und die Aufnahme Westdeutschlands in die NATO zu ermöglichen. Die Sowjetunion versuchte das zu verhindern und drohte mit Gegenmaßnahmen. Nachdem am 5. Mai 1955 die Pariser Verträge in Kraft getreten waren und der NATO-Beitritt der Bundesrepublik einen Tag später erfolgt war, unterzeichneten die Sowjetunion und sieben mittel- und südosteuropäische Staaten mit der DDR am 14. Mai in Warschau den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“.
Es handelte sich vor allem um ein Militärbündnis zur gegenseitigen militärischen Unterstützung im Falle eines Angriffs, wie es auch die NATO war und heute noch ist. Zu dieser gab es allerdings deutliche Unterschiede: Die Truppen aller Staaten waren dem sowjetischen Oberkommando untergeordnet, und die gegenseitige Hilfe bezog sich auch auf die Durchsetzung der sowjetischen Kontrolle in den einzelnen Staaten bzw. die Absicherung der Herrschaft der sozialistischen oder kommunistischen Staatsparteien. Deshalb sprach man im Westen auch vom „Warschauer Pakt“, während die DDR die Bezeichnung „Warschauer Vertrag“ vorzog. Die DDR trat dem militärischen Teil des Bündnisses offiziell erst nach Gründung der Nationalen Volksarmee Anfang 1956 bei.

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