Die sozialliberale Regierung beginnt mit dem Abschluss der Ostverträge
Nachdem sich die Welt in der Kubakrise 1962 an der Schwelle eines atomaren Krieges zwischen Ost und West befunden hatte, verstärkten die Großmächte ihre Bemühungen um Entspannung. Sie schlossen Verträge miteinander ab, um das Risiko einer gewaltsamen Auseinandersetzung zu vermindern. Im Rahmen dieser Entspannungspolitik ging auch die erste sozialliberale deutsche Regierung unter Kanzler Willi Brandt zu einer neuen Ostpolitik über: Sie schloss Vereinbarungen mit Staaten des Warschauer Pakts auf der Grundlage des Völkerrechts und beiderseitigen Gewaltverzichts ab. Als Erstes kam es am 12. August 1970 zum Moskauer Vertrag, bevor dann die Abkommen mit Polen, der DDR und der Tschechoslowakei ausgehandelt wurden.
Im Moskauer Vertrag verpflichteten sich die Sowjetunion und die Bundesrepublik Deutschland zur friedlichen Lösung vorhandener Konflikte. Vor allem ging es dabei um die Zusage, die Oder-Neiße-Linie zu Polen und die innerdeutsche Grenze zwischen Bundesrepublik und DDR als unverletzlich anzuerkennen. Mit der Unterzeichnung übergab die Regierung den Sowjets ein Schreiben, in dem die friedliche Wiedervereinigung der Deutschen weiterhin als wesentliches Ziel der Bundesrepublik beschrieben wurde. Trotzdem wurden die Ostverträge jahrelang von westdeutschen Konservativen heftig bekämpft – insbesondere wurde angeprangert, dass auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete verzichtet und dass die Westbindung der Bundesrepublik aufgeweicht werden würde.

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