Im frühen 8. Jahrhundert war ein großer Teil der Bevölkerung des Frankenreichs schon christlichen Glaubens, etliche Völker oder Stämme waren bereits in der Völkerwanderungszeit geschlossen zum Christentum übergetreten. Unter den rechtsrheinischen Germanen gab es vor allem im Norden und im Osten noch Gebiete mit einer ganz oder teils nichtchristlichen Bevölkerung. Am 15. Mai 719 beauftragte Papst Gregor II. den angelsächsischen Mönch und Gelehrten Wynfreth, dem er den Namen Bonifatius verlieh, die „Heiden“ im Frankenreich zum christlichen Glauben zu bekehren. Dass er dabei auch die kirchliche Struktur erneuern sollte, traf sich gut mit dem Wunsch der fränkischen Führer, durch eine straff aufgebaute Reichskirche ein verbindendes Element für ihre Herrschaft zu schaffen. Mit der Rückendeckung von oben war Bonifatius bei der Missionierung etwa in Friesland, Hessen, Thüringen oder Bayern sehr erfolgreich, sodass er oft als „Apostel der Deutschen“ bezeichnet wird. Allerdings stieß er auch auf Widerstand und bei seiner letzten Missionsreise wurde er in Friesland erschlagen.
Weitere Ereignisse
1525 Die Bauern unter Thomas Müntzer werden bei Frankenhausen vernichtend geschlagen
Im Gegensatz zu Martin Luther setzte sich der Reformator und Sozialrevolutionär Thomas Müntzer für die gewaltsame Durchsetzung einer gerechten Gesellschaftsordnung ein. Von Mühlhausen aus, wo er Pfarrer war, beeinflusste er stark die aufständischen Bauern in Thüringen. Dort hatte sich Frankenhausen im Frühjahr 1525 zu einem Zentrum der Erhebung entwickelt, Tausende Bauern und Stadtbürger stürmten Schlösser und Klöster der Umgebung. Nachdem Müntzer mit weiteren Aufständischen in der Stadt eingetroffen war, bereiteten sich ca. 8 000 mit Dreschflegeln oder Sensen bewaffnete Bauern auf die Verteidigung gegen anrückende fürstliche Heere vor. Am 15. Mai 1525 griffen 6 000 Landsknechte und Reiter überraschend an und ließen ihren Gegnern keine Chance. Der größte Teil starb auf dem Schlachtfeld oder bei anschließenden Hinrichtungen. Auch Müntzer selbst wurde bald nach seiner Gefangennahme enthauptet.
1997 Der Bundestag beschließt die Strafbarkeit der ehelichen Vergewaltigung
In vergangenen Jahrhunderten wurde regelmäßiger Geschlechtsverkehr als unverzichtbar für die männliche Gesundheit angesehen und daraus ein dem Mann innerhalb der Ehe zustehendes Recht abgeleitet. Eine Vergewaltigung in der Ehe gab es von daher begrifflich nicht. Bis kurz vor der Jahrtausendwende war die Vergewaltigung als Straftat entsprechend auf außereheliche Fälle beschränkt. Nachdem es jahrelang immer wieder Versuche gegeben hatte, das zu ändern, beschloss der Bundestag am 15. Mai 1997 mit 471 gegen 138 Stimmen, Vergewaltigung in der Ehe als Verbrechen zu bewerten: Das Kennzeichen „außerehelich“ wurde aus dem § 177 StGB, der sich auf Vergewaltigungen bezieht, gestrichen. Seit 2004 ist die Vergewaltigung unter Ehepartnern ein Offizialdelikt, die Staatsanwaltschaft ist also bei Kenntnis verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen – auch wenn z. B. die Ehefrau diese nicht beantragt.

Über das Deutschlandmuseum
Ein immersives und innovatives Erlebnismuseum über 2000 Jahre deutscher Geschichte
Das ganze Jahr im Überblick













































