Die äußeren Voraussetzungen für die deutsche Wiedervereinigung werden geschaffen
Nach dem Fall der Mauer hatte sich die Krise der DDR schnell verschärft. Darauf handelte die Regierung Modrow mit der Opposition die Vorverlegung der Wahl der Volkskammer auf den März aus, um eine demokratisch legitimierte Regierung zu ermöglichen. Bei der Wahl war die „Allianz für Deutschland“ mit der CDU, die den schnellen Wiedervereinigungskurs Bundeskanzler Kohls unterstützte, der deutliche Sieger. Die neue DDR-Regierung unter Führung Lothar de Maizières strebte einen schnellen Anschluss an die Bundesrepublik an. Dies setzte voraus, dass die internationalen Aspekte der deutschen Frage vorher geklärt werden konnten, die nach dem Zweiten Weltkrieg nur vorläufig geregelt worden waren: die Vorbehaltsrechte der Alliierten, die vollständige Souveränität Deutschlands, dessen Grenzen, die Bündniszugehörigkeit und die in Deutschland stationierten Truppen.
Die vier Außenminister der Siegermächte bereiteten auf mehreren Konferenzen einen völkerrechtlichen Vertrag vor. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den USA, Frankreich, Großbritannien und der Sowjetunion wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat im März 1991 in Kraft. Die Bundesrepublik und die DDR erklärten für das vereinigte Deutschland die endgültige, auch rechtliche Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als östliche Grenze und damit den Verzicht auf ein Viertel des deutschen Territoriums von 1937 bzw. vor der Expansion der Nazis. Bekräftigt wurde auch das bereits bestehende Verbot der atomaren Bewaffnung. Mit dem Ende der Rechte der Siegermächte und ihrer Verantwortung für Deutschland wurde eine endgültige Friedensregelung nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen.

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