Mit dem Vertrag von Wehlau wird das Herzogtum Preußen unabhängig von Polen
Der Deutsche Ritterorden hatte sich im 13. Jahrhundert ein großes Gebiet nahe der Ostsee erobert. Im Bereich des späteren Ostpreußens und der baltischen Staaten Lettland und Estland waren der Deutschordensstaat aufgebaut sowie die dortige slawische und baltische Bevölkerung christianisiert worden. Das Land war im 15. und 16. Jahrhundert in die Abhängigkeit anderer Mächte geraten. Der letzte „Großmeister“ des Deutschen Ordens, ein fränkischer Hohenzollernprinz, führte in der zentralen Region mit der Hauptstadt Königsberg die Reformation ein. Dazu wandelte er das nach einem baltischen Stamm „Preußen“ genannte Gebiet in ein Herzogtum unter polnischer Lehnshoheit um. Durch Erbschaft gelangte die Herrschaft später an die Kurfürsten von Brandenburg, auch sie Hohenzollern. Als der „Große Kurfürst“ Friedrich Wilhelm dann in einem Krieg zwischen Schweden und Polen auf die polnische Seite wechselte, ließ er sich belohnen. Im Vertrag von Wehlau am 19. September 1657 wurde das Herzogtum aus der Lehnsabhängigkeit von Polen entlassen, der „Große Kurfürst“ war jetzt hier souveräner Herrscher.
Ohne jemanden fragen zu müssen, konnte sich deshalb sein Nachfolger Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg 1701 in Königsberg selbst zum „König Friedrich I. in Preußen“ krönen. Die brandenburgischen Kurfürsten regierten von da an auch ihre innerhalb des Heiligen Römischen Reichs befindlichen Gebiete als preußische Könige. Nach und nach begann sich dadurch im Verlauf des 18. Jahrhunderts die Bezeichnung „Preußen“ für alle Territorien des „Königs von Preußen“ durchzusetzen.

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