Nach zwei Attentaten auf Wilhelm I. in drei Wochen kommt das Sozialistengesetz
Mitte Mai 1878 wurde in der Berliner Straße Unter den Linden auf Wilhelm I. ein Schuss abgefeuert, bei dem der Kaiser unverletzt blieb. Nur drei Wochen später kam es fast am selben Ort wieder zu einem Anschlag: Am 2. Juni 1878 gab ein anderer Attentäter mit einer Schrotflinte zwei Schüsse ab und verletzte Wilhelm schwer. Die Motive der Schützen blieben unklar und politische Hintergründe ließen sich nicht erkennen. Die aufkommende allgemeine Hysterie instrumentalisierte Reichskanzler Bismarck jedoch für seinen Versuch, die Sozialdemokraten in die Knie zu zwingen. Diese bezeichnete er wegen ihrer Zusammenarbeit mit Arbeiterparteien anderer Länder als „Reichsfeinde“.
Im Reichstag gelang es Bismarck, ein „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ beschließen zu lassen. Der Partei wurde ein grundsätzliches Umsturzziel unterstellt, damit wurde ein Verbot sozialdemokratischer, sozialistischer und kommunistischer Versammlungen, Vereine und Schriften begründet. Nur die bereits in den Reichstag gewählten Sozialdemokraten blieben durch ihre parlamentarische Immunität geschützt. Das „Sozialistengesetz“ hatte zur Folge, dass die politische Interessenvertretung der Arbeiterschaft ihre Tätigkeit in den Untergrund verlegen musste. Trotzdem scheiterte Bismarck mit seinem Ziel, die wachsende Bedeutung der Sozialdemokraten aufzuhalten.

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