Erstmals finden in Deutschland am 1. Mai Streiks, Demonstrationen und „Maispaziergänge“ statt
Auf dem Gründungskongress der „Zweiten Internationalen (Arbeitervereinigung)“ 1889 in Paris wurde der 1. Mai in Erinnerung an ein Massaker unter Arbeitern in Chicago zum „Kampftag der Arbeiterklasse“ ausgerufen. Die deutsche Delegation brachte die Idee nach Deutschland, und so fand hier der erste Tag der Arbeit am 1. Mai 1890 statt. Allerdings blieb die Hauptforderung mit neun Tagesarbeitsstunden hinter den in Paris empfohlenen acht Stunden zurück, und deutschlandweit beteiligten sich nur etwa 100 000 Menschen an den Streiks und Demonstrationen. Das lag an dem „Sozialistengesetz“, das seit 1878 sozialdemokratische oder kommunistische Parteien, Versammlungen und Schriften verbot. Das Versammlungsverbot ließ sich notfalls durch einen sogenannten „gemeinsamen Ausflug in Gartenlokale“ umgehen. Schwerer wogen die Sanktionsmöglichkeiten der Arbeitgeber: Aussperrungen, Entlassungen und Schwarze Listen, die den Wechsel zu einem anderen Betrieb der Region verhinderten.
Der erste deutsche Tag der Arbeit blieb entsprechend hinter den Erwartungen zurück: Es gab keine Änderung beim Zehnstundentag an den sechs Arbeitstagen pro Woche. Immerhin wurde das Recht sich zusammenzuschließen gesichert und ein Dachverband der deutschen Gewerkschaften gegründet. Da die Sozialdemokratische Partei nach dem Ende des Sozialistengesetzes ihren Ruf nicht durch radikale Aktionen gefährden wollte, hielt man sich bei den Mai-Forderungen während des Kaiserreichs weiter zurück. Der Achtstundentag kam in Deutschland erst während der Novemberrevolution 1918 mit einer Verordnung der provisorischen Regierung.

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