Die neue Behörde ist auch für die Erfassung von „Verkehrssündern“ zuständig
Bereits 1910 wurde beim Polizeipräsidium Berlin eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ eingerichtet, deren Aufgabe vor allem in der Überprüfung von Fahrerlaubnissen hinsichtlich eines möglichen Entzugs bestand. Später wurden ebenfalls in Berlin Behörden eingerichtet, die alle zugelassenen Fahrzeuge erfassen und Sicherheitsstandards für Fahrzeuge und Fahrzeugteile aus Serienproduktion durchsetzen sollten. Am 4. August 1951 gründete man schließlich das Kraftfahrbundesamt der Bundesrepublik in Bielefeld, das für sämtliche Aufgabengebiete der Vorgängerbehörden zuständig wurde. Ein knappes Jahr später zog es nach Flensburg um.
Nachdem sich die Zahl der Verkehrstoten innerhalb weniger Jahre mehr als verdoppelte, legte das Amt Anfang 1958 ein „Verkehrszentralregister“ oder „Fahreignungsregister“ an – weltweit gab es das sonst nirgendwo. In der „Verkehrssünderdatei“ waren nach einem knappen Jahr bereits mehr als 800 000 Personen aufgelistet. Da die Zahl der Toten im Straßenverkehr aber weiter auf über 20 000 stieg, kam es 1974 zur Einführung eines Punktesystems für Verkehrsdelikte. 2014 folgte eine zweite Reform mit einem veränderten Punktesystem und einer Tilgung der Einträge erst nach längeren Fristen. Heute hat etwa jeder fünfte deutsche Führerscheininhaber „Punkte in Flensburg“, insgesamt also mehr als zehn Millionen.

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