Der Vertrag führt für die Berliner Bevölkerung zu spürbaren Verbesserungen
Zehn Jahre nach dem Mauerbau unterzeichneten am 3. September 1971 im Zuge der Entspannung zwischen Ost und West die Außenminister der vier Besatzungsmächte einen Vertrag. Er wurde in der Bundesrepublik „Viermächteabkommen über Berlin“ oder „Berlin-Abkommen“ und in der DDR „Vierseitiges Abkommen“ genannt. Es ging um den Rechtsstatus der geteilten Stadt sowie das Verhältnis West-Berlins zur BRD und die Verkehrsverbindungen zwischen ihnen. Da beim Status der Stadt zwischen West und Ost unterschiedliche Positionen bestanden, war im Vertrag nur vom „betreffenden Gebiet“ die Rede – darunter konnten sich die Westmächte dann etwa ganz Berlin vorstellen, die Sowjets dagegen nur West-Berlin. Da es zudem keine offizielle deutsche Version des Abkommens gab, stimmten auch die Übersetzungen in den deutschen Staaten nicht durchgängig miteinander überein.
Etwas präziser wurde es beim Verhältnis West-Berlin – Bundesrepublik. Hier gestanden die Westmächte zu, dass West-Berlin kein vollwertiger Bestandteil der Bundesrepublik sei und somit auch nicht von Bonn aus regiert werde. Andererseits erkannten die Sowjets besondere Bindungen zwischen Westdeutschland und Westberlin an – im DDR-Text waren es dann nur „Verbindungen“. Erstmals seit 1945 garantierte die Sowjetunion auch den ungehinderten Transitverkehr auf Straßen, Schienen und zu Wasser, eine neue Berlin-Blockade war von daher vertraglich ausgeschlossen. Die neuen Kommunikations- und Reisemöglichkeiten zwischen West- und Ost-Berlin sowie zwischen West-Berlin und der DDR brachte den betroffenen Menschen deutliche Erleichterungen. Zudem bot das Abkommen eine Grundlage für die Verbesserung der deutsch-deutschen Beziehungen.

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