Durch den Beitritt der neuen Länder kommt es zur deutschen Wiedervereinigung
Nach dem Untergang des „Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation“ hatte die Nationalbewegung im 19. Jahrhundert lang um die deutsche Einheit gerungen, 1871 wurde sie mit der Gründung des Kaiserreichs schließlich erreicht. Als Folge der Angriffskriege während der NS-Herrschaft und der damit verbundenen Verbrechen kam es nach der Niederlage 1945 zur Teilung Deutschlands. Diese wurde durch die friedliche Revolution in der DDR 1989 und den anschließenden Einigungsprozess überwunden. Aufgrund der Ergebnisse der ersten freien Wahlen in der DDR im Frühjahr 1990 und wegen des drohenden Zusammenbruchs der ostdeutschen Wirtschaft wurde ein schneller Weg zur offiziellen Vereinigung der beiden deutschen Staaten gesucht und gefunden. Die neu gebildeten Länder der DDR traten am 3. Oktober 1990 nach Artikel 23 des Grundgesetzes dessen Geltungsbereich bzw. der Bundesrepublik bei.
Vorher hatte man in der Bundesrepublik am „Tag der deutschen Einheit“, dem 17. Juni, des gescheiterten Aufstands gegen das SED-Regime von 1953 gedacht. Nach der Wiedervereinigung bestimmte man den 3. Oktober als neuen deutschen Nationalfeiertag. Diese Entscheidung war durchaus umstritten, denn der 9. November, der Tag des Mauerfalls 1989, erschien vielen als „Schicksalstag“ der Deutschen günstiger. An einem 9. November fanden auch die Novemberrevolution (1918) und die antijüdische „Reichspogromnacht“ (1938) statt. Gerade wegen dieses von den Nazis zynisch „Reichskristallnacht“ genannten Ereignisses hielten die Entscheidungsträger das Datum als Nationalfeiertag letztlich für weniger geeignet und damit den 3. Oktober für die bessere Wahl.

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