Die juristische Aufarbeitung der rechtsextremistischen Mordserie findet ihren Abschluss
Zwischen 2000 und 2007 verübte die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zehn Morde an acht türkischen und einem griechischen Migranten sowie einer deutschen Polizistin, dutzende Mordversuche, drei Sprengstoffanschläge und etliche Raubüberfälle. Jahrelang konnten sich die Ermittler in verschiedenen Teilen Deutschlands eine rechtsradikale Motivation für die Gewalttaten nicht vorstellen. Vielmehr gingen sie von einem gewöhnlichen kriminellen Hintergrund aus und verdächtigten die Opfer, selbst Kriminelle gewesen zu sein. Erst als die beiden Killer Böhnhardt und Mundlos sich 2011 nach einem missglückten Banküberfall in einem Wohnmobil das Leben genommen hatten und nach einem Wohnungsbrand in Zwickau neues Beweismaterial aufgetaucht war, wurden den Behörden die wahren Zusammenhänge klar. Beate Zschäpe hatte mit den zwei Männern ein Trio gebildet, lange konspirativ in der Wohnung gelebt und mittels einer Explosion versucht, Spuren zu verwischen.
Nach dem mehr als fünfjährigen NSU-Prozess verurteilte das Oberlandesgericht München Zschäpe als Mittäterin bei der Ermordung von zehn Menschen und wegen anderer Taten zu lebenslanger Haft und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Obwohl keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte, sah man ihre Mittäterschaft als erwiesen an: Zschäpe habe der terroristischen Vereinigung den „Anschein von Normalität und Legalität“ ermöglicht, die gemeinsame Wohnung als Aktionszentrale gesichert, die Logistik der Gruppe betrieben und etwa Tatfahrzeuge angemietet. Neben Zschäpe wurden weitere Personen verurteilt, sie erhielten wegen Beihilfe Haftstrafen.

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