Auf dem Reichstag in Worms wird der „Ewige Landfrieden“ beschlossen
Im späten Mittelalter versuchte der ländliche Kleinadel in vielen Teilen Deutschlands, sich durch „Ritterfehden“ gegen den Verlust seiner früheren Befugnisse und damit seiner Bedeutung zu wehren. Er sah sich von den Landesherren, die immer mehr Rechte an sich zogen, und auch von den Stadtbürgern bedroht. Diese „Pfeffersäcke“ verfügten über Geld und konnten somit selbst für den „Geleitschutz“ ihrer Transporte sorgen. Um sich gegen ein Unrecht zur Wehr zu setzen, gab es für den niedrigen Adel die anerkannte Möglichkeit, das „Fehderecht“ anzuwenden, also den Gegner gewaltsam zu schädigen, um ihn zum Einlenken zu bringen. Von Raub und Brandschatzung wurden neben Händlern und Kaufleuten häufig die Bauern besonders drangsaliert. Die unsichere Zeit der „Raubritter“ hat sich einen Platz im kollektiven deutschen Gedächtnis bewahrt.
Nach mehreren früheren Ansätzen wurde auf dem Reichstag zu Worms am 7. August 1495 unter König (später Kaiser) Maximilian I. am 7. August 1495 der „Ewige Landfrieden“ verkündet und damit das Verbot des Fehderechts beschlossen. Treibende Kräfte dabei waren die Reichsfürsten und die Reichsstädte, welche die Sicherheit in ihren Territorien und auf den Straßen erhöhen wollten. Es dauerte noch Jahrzehnte, bis das Fehdeverbot überall durchgesetzt wurde. Trotzdem setzte der „Ewige Landfrieden“ einen Prozess in Gang, der darauf abzielte, allein dem Staat die Anwendung von Gewalt zu gestatten und für Streitfragen eine rechtliche Lösung zu suchen. Entsprechend wurde in Worms auch die Einrichtung eines höchsten Gerichts, des „Reichskammergerichts“, beschlossen. Damit wurde die Gültigkeit des Rechts für alle festgeschrieben und die Entwicklung zum Rechtstaat begann.

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