Mit der neuen Verwaltungsstruktur wird das linksrheinische Gebiet Teil Frankreichs
Das revolutionäre Frankreich hatte im Ersten Koalitionskrieg 1794 die linksrheinischen deutschen Gebiete erobert. Der Krieg wurde in einem Friedensvertrag beendet, der geheime Zusatzartikel enthielt. In diesen erkannte Kaiser Franz II. den Rhein zwischen Basel und Andernach als Ostgrenze Frankreichs an, wozu er nach der Verfassung des Heiligen Römischen Reichs allerdings allein nicht berechtigt war. Dessen ungeachtet ließ die französische Regierung ab dem 4. November 1797 die deutschen linksrheinischen Gebiete nach französischem Vorbild in Départements bzw. Bezirke einteilen und die Verwaltung neu aufbauen.
Vier Départements wurden mit den „Hauptorten“ Aachen, Koblenz, Trier und Mainz gebildet, die südliche Pfalz wurde dem bereits bestehenden französischen Département Unterelsass um Straßburg zugeschlagen. Auch das in Frankreich gültige Rechtssystem wurde eingeführt: Die ständischen Vorrechte wurden aufgehoben, es herrschte Rechtsgleichheit aller Bürger, das Zivilrecht regelte der „Code civil“, der kirchliche Besitz wurde säkularisiert bzw. verstaatlicht. Vieles davon empfand die Bevölkerung als positiv, die Pflicht zum Militärdienst stieß dagegen auf wenig Gegenliebe. Im Vertrag von Lunéville erkannte das Heilige Römische Reich die Gebietsabtretungen später an. Nach der Rückeroberung in den Befreiungskriegen und der territorialen Neuordnung im Wiener Kongress 1814/15 lagen die linksrheinischen Gebiete als preußische Rheinprovinz, Rheinhessen und bayerische Pfalz im neu entstandenen Deutschen Bund.
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