Im Nürnberger Justizpalast werden die Urteile gegen führende Nazis verkündet
Nachdem im Zweiten Weltkrieg immer wieder neue Berichte über die teils beilspiellosen Kriegsverbrechen und Gräueltaten Nazi-Deutschlands aufliefen, waren sich die Alliierten bald einig, dass Führungspersonen des NS-Staats strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden mussten. In einem Londoner Abkommen, dem Staaten aus allen Kontinenten beitraten, wurden nach Kriegsende die Rechtsgrundlagen festgelegt. Ein eigens eingerichteter Internationaler Militärgerichtshof sollte den Prozess durchführen. Es ging um die Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen, Verbrechen an der Zivilbevölkerung und Kriegsgefangenen sowie den Massenmord in den Vernichtungslagern.
Als Ort des Gerichtshofs wurde Nürnberg bestimmt, „Stadt der Reichsparteitage“ der NSDAP und Ort der Verkündung der „Nürnberger Gesetze“. Das Nürnberger Justizgebäude war weitgehend unzerstört, verfügte über ein daneben befindliches Gefängnis und lag in der US-amerikanischen Besatzungszone. Nach über zehn Monaten Prozessdauer wurden am 1. Oktober 1946 die Urteile über 24 „Hauptkriegsverbrecher“ verkündet: Zwölf wurden zum „Tod durch den Strang“ verurteilt, sieben erhielten langjährige, drei davon „lebenslängliche“ Haftstrafen, drei wurden freigesprochen. Zwei der Angeklagten begingen vor der Urteilsvollstreckung Suizid.
Weitere Ereignisse an diesem Tag
1920 Durch zahlreiche Eingemeindungen wächst Berlin sprunghaft an
Nach der Gründung des deutschen Kaiserreichs 1871 schoss die Einwohnerzahl der neuen deutschen Hauptstadt Berlin schnell nach oben. Das Wachstum ging bald weit über die Stadtgrenzen hinaus: Nach dem Ersten Weltkrieg wohnten allein in sieben um Berlin herum liegenden Städten (Charlottenburg, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Lichtenberg, Spandau, Köpenick) zusammen mehr als eine Million Menschen. Eine Gebietsreform schien unvermeidlich und so beschloss die „Verfassunggebende Preußische Landesversammlung“ das „Groß-Berlin-Gesetz“, das am 1. Oktober 1920 in Kraft trat. Die Stadtfläche der Metropole vergrößerte sich damit von 66 auf 878 km² bzw. auf das 13-fache. Die Einwohnerzahl verdoppelte sich durch die Menschen aus Städten und Gemeinden der Umgebung von 1,9 auf 3,8 Millionen. Berlin wurde so zur nach der Einwohnerzahl dritt- und nach der Fläche zweitgrößten Stadt der Erde.
1957 Contergan auf dem Markt
Durch das Medikament werden Tausende Menschen körperlich schwer geschädigt
Am 1. Oktober 1957 begann der Vertrieb des Medikaments „Contergan“, das von einem deutschen Unternehmen als rezeptfreies Beruhigungs- und Schlafmittel gegen die Schwangerschaftsübelkeit ohne nennenswerte Nebenwirkungen angepriesen wurde. Nachdem Vermutungen über mögliche Auswirkungen auf das Nervensystem und körperliche Schäden aufkamen, machte man das Arzneimittel verschreibungspflichtig. Es durfte aber noch monatelang verkauft werden, erst Ende November 1961 war damit Schluss. Spätere Untersuchungen ergaben, dass weltweit mindestens 5000 Neugeborene geschädigte oder fehlende Gliedmaßen aufwiesen, deren Mütter Contergan eingenommen hatten. In Deutschland lebten 50 Jahre nach Aufdeckung des Skandals noch deutlich über 2000 Contergan-Opfer.

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