Die „Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“ wird für die Katastrophenhilfe zuständig
Im deutschen Kaiserreich gab es für den Katastrophenfall nur die Feuerwehr und das Rote Kreuz, darüber hinaus aber keine zentrale Organisation. Bei Bedarf wurde das Militär zur Hilfe angefordert. Nachdem dessen Fähigkeiten durch die im Versailler Vertrag vorgeschriebene Abrüstung nicht mehr ausreichten, wurde 1919 von ehemaligen Militärs die „Technische Nothilfe“ gegründet. Sie wurde anfangs vor allem gegen Streiks etwa in Gas- oder Wasserwerken eingesetzt, später spielte die technische Katastrophenhilfe die Hauptrolle. Im Zweiten Weltkrieg gewann dabei der Luftschutz an Bedeutung. Daher übernahm die SS die Führung der TN, die als Hilfspolizei auch im Kampf gegen Widerstandsgruppen eingesetzt wurde. Aus diesem Grund wurde die „Technische Nothilfe“ 1945 durch ein Kontrollratsgesetz der Alliierten aufgelöst.
Am 22. August 1950 wurde dann das „Technische Hilfswerk“ als Bundesanstalt mit hauptamtlichen Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern neu gegründet. Die Aufgaben wurden 1990 und 2020 nochmals gesetzlich präzisiert. Das THW untersteht dem Innenministerium, es liefert technische Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung bei Katastrophen, auch im Verteidigungsfall. Im Ausland ist es vor allem bei Naturkatastrophen als humanitärer „Botschafter“ Deutschlands tätig. Bei UN-Einsätzen leistet das THW darüber hinaus Beiträge zur Friedenssicherung oder zum Aufbau der Infrastruktur.

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