Die Gerichte verkünden ihre Entscheidung gegen Mitglieder des Politbüros
Wegen des Schießbefehls und der tödlichen Schüsse an der Berliner Mauer von 1961 bis 1989 fanden nach der deutschen Wiedervereinigung über 100 „Mauerschützenprozesse“ statt. Angeklagt waren die Soldaten, die geschossen hatten, und auch die politisch Verantwortlichen. Von den insgesamt knapp 250 Angeklagten wurde fast die Hälfte freigesprochen. Die meisten Todesschützen erhielten Bewährungsstrafen, in einzelnen Fällen wegen Mordes bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. In den Prozessen gegen die Staatsführung kam es mehrfach zu einer Abtrennung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit und letztlich zu einer Einstellung. So war es etwa bei Honecker oder Stasi-Minister Mielke. Letzterer musste dafür allerdings wegen Mordes an zwei Polizisten in der Weimarer Republik eine sechsjährige Gefängnisstrafe antreten (wurde aber mit 87 nach zwei Jahren entlassen). Verteidigungsminister Keßler bekam siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags.
Am 25. August 1997 ergingen vor dem Landgericht Berlin die Urteile gegen Mitglieder des Politbüros der SED. Auch hier waren bereits mehrere Verfahren aus gesundheitlichen oder Altersgründen eingestellt worden. Egon Krenz, kurzzeitiger Nachfolger Honeckers als Generalsekretär, erhielt sechseinhalb Jahre, Günter Schabowski wie auch ein weiterer Angeklagter je drei. Die Urteile hielten Überprüfungen durch alle Instanzen stand: Der Bundesgerichtshof bestätigt sie, eine Verfassungsbeschwerde scheiterte und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah keinen Verstoß des Landgerichts.
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