Mit dem Tod des Reichspräsidenten Hindenburg hat Hitler die vollständige Macht
Als der Tod des Reichspräsidenten von Hindenburg unmittelbar bevorzustehen schien, beschloss die nationalsozialistische Reichsregierung am 1. August 1934 das „Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches“. Es sah eine Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten vor und sollte nach dem Tod des 86-jährigen Hindenburg in Kraft treten. Als dieser am folgenden Morgen starb, wurde das Gesetz sofort umgesetzt. Zudem erhielten die deutschen Soldaten den Befehl, ein neues Treuegelöbnis abzulegen: „Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler (…) unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“ Statt auf die Verfassung wurden die Streitkräfte damit auf die Person Hitlers vereidigt.
Der „Führer und Reichskanzler“ Hitler war nun Parteiführer der einzigen noch zugelassenen Partei in Deutschland, Regierungschef, Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Damit fand die Umwandlung Deutschlands in einen „Führerstaat“ staatsrechtlich ihren Abschluss. Bei einer „Volksabstimmung“ am 19. August sagten 90 % der Deutschen zur Erweiterung von Hitlers Befugnissen „ja“. Sie taten das in der Hoffnung auf wirtschaftliche Erfolge, nationale Geschlossenheit nach jahrelanger parteipolitischer Zerrissenheit und Wiedererlangung außenpolitischer Stärke. Der letzte Rest der Weimarer Republik war so beseitigt, Hitler hatte die Macht vollständig übernommen.

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