Mit der „Berliner Erklärung“ übernehmen die Siegermächte die Regierungsgewalt
Vier Wochen nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht erklärten die alliierten Oberbefehlshaber die Übernahme der obersten Regierungsgewalt in Deutschland nach Besatzungsrecht. In der Präambel der „Berliner Erklärung“ vom 5. Juni 1945 hielten sie die Voraussetzungen für den Verlust der Souveränität Deutschlands fest: Die Wehrmacht sei vollständig besiegt, Deutschland müsse allen an das Land gestellten Forderungen der Sieger nachkommen, habe aber keine Regierung, die für Ordnung sorgen, das Land verwalten sowie die gestellten Forderungen erfüllen könne. Die Hoheitsgewalt der Alliierten umfasste alle Ebenen, vom Gesamtstaat über die Länder bis zu Städten und Kommunen.
Als Grenzen Deutschlands wurden in der „Berliner Erklärung“ die von 1937 zugrunde gelegt, die Annexionen der Nazis somit nicht berücksichtigt. Die bereits in Gang gekommene Einteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen und die Gliederung Berlins in vier Sektoren wurde nochmals bekräftigt. In ihren Zonen hatten jeweils die Oberbefehlshaber die oberste Gewalt inne. Entscheidungen, die Deutschland insgesamt betrafen, entschied der aus den vier Oberbefehlshabern bestehende Alliierte Kontrollrat gemeinsam.

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