Reiseerlaubnis für DDR-Rentner

Rentner am Grenzübergang Oberbaumbrücke (Quelle: akg-images / Gert Schütz) Reiseerlaubnis für DDR-Rentner
Sep. 9 1964
Rentner am Grenzübergang Oberbaumbrücke (Quelle: akg-images / Gert Schütz)

Ältere DDR-Bürger dürfen zu Verwandten in die BRD reisen

Am 9. September 1964 beschloss der Ministerrat der DDR, Rentnern jährlich einen bis zu vierwöchigen Verwandtenbesuch in der Bundesrepublik zu erlauben. Reisewillige mussten eine Einladung vorweisen und einen Antrag stellen, dann durften sie die Reise antreten. Für Personen ohne Verwandte im Westen gab es diese Möglichkeit nicht. Erst 20 Jahre später wurden allen Rentnern auch Besuche bei Freunden oder Bekannten in der Bundesrepublik gestattet.

Weshalb die DDR die Reisefreiheit für Rentner gewährte, ist nicht ganz klar. Es gab Spekulationen, die DDR wolle ihre Rentner loswerden, um sich die Rentenzahlungen zu ersparen. Das lässt sich jedoch nicht nachweisen. Zudem waren die Renten sehr niedrig und blieben es auch, da es keine Anpassung der Rentenhöhe an die Lohnentwicklung wie im Westen gab. Somit waren viele Menschen gezwungen, im Alter etwas dazu zu verdienen. Man musste zudem davon ausgehen, dass die meisten Reisenden wegen ihrer sozialen Bindungen und/oder Kindern und Enkeln in die DDR zurückkehren würden. Viele nutzten jedenfalls die neue Möglichkeit. So reisten bereits in den ersten beiden Monaten fast eine Viertelmillion DDR-Rentner nach West-Berlin.

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