Das Ziel der Wiedervereinigung ist nicht mehr angesprochen
Die Verfassungen der DDR spiegelten nie die Verfassungswirklichkeit wider. Sie ließen jedoch den politischen Wandel des ostdeutschen Staates und sein Verhältnis zur Bundesrepublik und zur deutschen Nation erkennen. Mit der ersten Verfassung wenige Jahre nach Kriegsende hatte man in Ost-Berlin die Grundlage für einen gesamtdeutschen Staat zu schaffen versucht. So entsprach die DDR-Verfassung von 1949 in wesentlichen Teilen einem freiheitlichen Rechtsstaat bürgerlicher Prägung und verfolgte grundsätzlich weiter das Ziel der Wiedervereinigung. Die zweite Verfassung von 1968 schrieb dann den sozialistischen Charakter des Staates fest. Allerdings war immer noch von der „Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung“ die Rede.
Nach dem Abschluss des deutsch-deutschen Grundlagenvertrags sollte die Verfassung erneut reformiert und in „volle Übereinstimmung“ mit der Wirklichkeit gebracht werden. Diese dritte DDR-Verfassung vom 27. September 1974 war vor allem auf den Erhalt des Status quo ausgerichtet. Die Gewährleistung dafür sollte „für immer und ewig“ in einem „engen und brüderlichen Verhältnis“ der DDR mit der Sowjetunion bestehen. Von der Einheit Deutschlands oder auch der deutschen Nation war jetzt keine Rede mehr, die Verfassung bezog sich vielmehr ausschließlich auf das „Volk der Deutschen Demokratischen Republik“. 15 Jahre später leitete dieses Volk dann mit der friedlichen Revolution die Wiedervereinigung Deutschlands ein.
Über das Deutschlandmuseum
Ein immersives und innovatives Erlebnismuseum über 2000 Jahre deutscher Geschichte
Das ganze Jahr im Überblick