Aufhebung der NS-Urteile wegen „Kriegsverrats”

Bekanntmachung einer Hinrichtung 1942 (Quelle: Chalmers Library Kenyon) Aufhebung der NS-Urteile wegen „Kriegsverrats”
Nov. 8 2009
Bekanntmachung einer Hinrichtung 1942 (Quelle: Chalmers Library Kenyon)

Der Bundestag erklärt die Urteile der Militärjustiz des NS-Staats für ungültig

Im Zuge der Vorbereitung und Durchführung des Zweiten Weltkriegs verschärfte das NS-Regime aus der Kaiserzeit stammende Rechtsbestimmungen. Unter dem sogenannten „Kriegsverrat“ im Sinne einer „Feindbegünstigung“ konnte jetzt fast jedes nicht gewollte Verhalten bestraft werden. Als „Landesverrat“ war es mit der Todesstrafe bedroht. Die NS-Militärjustiz erhielt erweiterte Vollmachten und wendete ihre Befugnisse, ohne dass sie es eigentlich durfte, auch auf Zivilisten an. So wurde nicht nur etwa „pazifistische Propaganda“ bestraft. Unter dem Vorwand „indirekter militärischer Folgen“ wurden vielmehr auch politischer Widerstand, Solidarität mit Juden oder Schwarzmarktgeschäfte mit Zuchthaus- oder Todesurteilen geahndet. Während im Ersten Weltkrieg die Todesstrafe von deutschen Militärgerichten rund 150mal verhängt worden war, gab es im Zweiten Weltkrieg mindestens 25 000, wahrscheinlich mehr als 40 000 Todesurteile. Zeitstrafen führten darüber hinaus ebenfalls häufig zum Tod, da die Betroffenen z. B. in ein KZ eingeliefert oder auf „Himmelfahrtkommandos“ an die Front geschickt wurden. Dabei traf es niedrigere Dienstgrade deutlich häufiger als Offiziere, die nicht selten straffrei blieben.

Die überlebenden Justizopfer wurden nach dem Krieg als „Verräter“ teils noch lange ausgegrenzt. In Düsseldorf z. B. hatten gegen Kriegsende einige Menschen geplant, zur Vermeidung sinnloser Opfer die Stadt kampflos an die Alliierten zu übergeben. Ihre standrechtliche Erschießung aufgrund von Urteilen der NS-Justiz wurden um 1950 in mehreren Gerichtsverhandlungen ausdrücklich als formal korrekt anerkannt. Als eine solche Auffassung allmählich ins Wanken geriet, bestanden vor allem Abgeordnete der Union jahrzehntelang auf Einzelfallprüfungen und lehnten eine generelle Aufhebung der Urteile ab. Erst mehr als ein halbes Jahrhundert nach Vollstreckung der Strafen setzte sich allmählich die Einsicht durch, dass Urteile der Wehrmachtgerichte als Instrumente des nationalsozialistischen Unrechtsstaates in einem Rechtsstaat grundsätzlich keine Gültigkeit mehr haben durften. Am 8. November 2009 beschloss der Bundestag einstimmig, sämtliche Urteile der NS-Zeit wegen „Kriegsverrats“ aufzuheben und die „Straftäter“ zu rehabilitieren.

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