Todesurteil für den Schinderhannes

Festnahme des Schinderhannes und seiner Bande (Quelle: gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France) Todesurteil für den Schinderhannes
Nov. 20 1803
Festnahme des Schinderhannes und seiner Bande (Quelle: gallica.bnf.fr / Bibliothèque nationale de France)

Der bekannte Räuber und etliche seiner Spießgesellen werden hingerichtet

In vergangenen Jahrhunderten trieben insbesondere in unsicheren Kriegszeiten Räuberbanden ihr Unwesen, die sich gerne in unübersichtliche Wald- oder Gebirgslandschaften zurückzogen. Einer der berühmtesten Räuber in Deutschland war der wohl 1779 geborene Johannes Bückler. Sein Spitzname „Schinderhannes“ passte zu seiner Abstammung aus einer Familie von Scharfrichtern und „Abdeckern“ bzw. „Schindern“. Deren berufliche Tätigkeit, die Verwertung von Tierkörpern, galt nicht als „ehrlich“ und machte sie zu sozial Geächteten. Bereits mit 15 begann Bücklers kriminelle Karriere, wegen Unterschlagung und Diebstahl wurde er festgenommen und erhielt öffentliche Prügelstrafen. Anschließend kam er wegen Viehdiebstählen mehrfach hinter Schloss und Riegel, konnte aber jeweils fliehen. Mit Anfang 20 beging er im Raum Hunsrück mit unterschiedlichen Komplizen immer häufiger Gewalttaten, bei denen es auch zu Morden kam. Für ihre Überfälle und Schutzgelderpressungen wählten die Räuber häufig Juden aus, da sie hier weniger Schwierigkeiten erwarteten – weder bezüglich der Hilfe für die Opfer noch bei der Aufklärung der Taten. Bückler wurde zunehmend dreister – so feierte er mit Kumpanen in einem Gasthof ungeniert einen „Räuberball“ – und die häufigen Gewaltaktionen verängstigten die Bevölkerung.

Wegen des vermehrten Fahndungsdrucks auf die links des Rheins zuständige französische Polizei wechselte Bückler auf die rechte Rheinseite über. Dort kam er einer Streife verdächtig vor, und als man seine Identität herausgefunden hatte, wurde er an die französischen Behörden ausgeliefert. Die Gerichtsverhandlung über Dutzende Angeklagte in Mainz fand am 20. November 1803 ihren Abschluss. Es gab 20 Freisprüche und 18 Freiheitsstrafen, Bückler sowie 19 andere erhielten die Todesstrafe. Die Hinrichtungen fanden am folgenden Tag in Mainz mit einer Guillotine vor Zehntausenden Schaulustigen statt. Über den längst berühmten Kriminellen waren schon vor seinem Tod weitgehend erfundene Biographien erschienen. Später wurde der Berufsverbrecher in etlichen weiteren Erzählungen, Volksliedern, dann in Bühnenstücken und Filmen romantisch verklärt. So bildete sich die Legende eines „Robin Hood vom Hunsrück“ oder „edlen Räubers“ heraus. Dieser Mythos, in dem auch seine Gefährtin Julchen Blasius als „Räuberbraut“ ihren Platz bekam, hatte mit dem wirklichen Schinderhannes wenig gemein.

Über das Deutschlandmuseum

Ein immersives und innovatives Erlebnismuseum über 2000 Jahre deutscher Geschichte

Das Ganze Jahr auf einen Blick

Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember

Geschichte erleben

Besuche das einzigartige Deutschlandmuseum und tauche ein in die Geschichte

2000 Jahre
12 Epochen
1 Stunde