Mit Bismarcks Gesetz entsteht die weltweit erste nationale Sozialversicherung
In den „besseren Kreisen“ des deutschen Kaiserreichs war angesichts der elenden Lebensverhältnisse der Industriearbeiter die Furcht vor sozialen Unruhen oder gar revolutionären Bestrebungen und gewaltsamen Umsturzversuchen groß – immerhin war die Führung der Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP) marxistisch ausgerichtet. Reichskanzler Bismarck suchte das Problem dadurch zu lösen, dass er die Sozialdemokraten zum „Reichsfeind Nummer eins“ erklärte und für die Verabschiedung des „Sozialistengesetzes“ sorgte, welches die Parteiarbeit extrem erschwerte. Da sozialistische Politiker trotzdem bei Reichstagswahlen weiterhin viel Zuspruch erhielten, nahm Bismarck dann eine Verbesserung der Lebensumstände der Arbeiter in Angriff. Indem er einen grundlegenden Schutz für die Menschen gegen Notfälle und im Alter in die Wege leitete, wollte er sie mit seiner Sozialgesetzgebung von der SAP weg- und an den Staat heranführen.
Als Erstes trat am 1. Dezember 1883 das „Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ in Kraft: Arbeiter und Angestellte mit einem geringeren Einkommen mussten sich versichern. Sie selbst trugen zwei Drittel der Kosten, der Arbeitgeber hatte das letzte Drittel in eine der neu eingerichteten Krankenkassen einzuzahlen. Dafür erhielt der Arbeitnehmer ab dem dritten Tag einer Erkrankung für bis zu 13 Wochen Krankengeld in Höhe der Hälfte des normalen Verdienstes, ärztliche Behandlung, Medikamente und eine Krankenhausbehandlung. Auch ein Sterbegeld für Hinterbliebene und eine Mutterschaftshilfe nach einer Geburt gehörten zu den Leistungen. Das ein halbes Jahr später beschlossene Unfallversicherungsgesetz ergänzte die Absicherung für bestimmte Berufe. Die Krankenversicherung war weltweit die erste Sozialversicherung auf gesamtstaatlicher Ebene. Das von Bismarck angestrebte Ziel wurde jedoch nicht erreicht: Der weitere Aufstieg der Sozialdemokratie im Kaiserreich war nicht zu bremsen.
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