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Verkündung der „Goldenen Bulle“

Verkündung der „Goldenen Bulle“
Jan. 10 1356
Vorderseite des Siegels des Trierer Exemplars der Goldenen Bulle mit dem Bildnis des Kaisers Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart

Wichtigstes Verfassungsdokument des „Heiligen Römischen Reichs (Deutscher Nation)“

Nach seiner Krönung zum Kaiser war Karl IV. bestrebt, die bisher unklaren Modalitäten der Königswahl festzulegen. Auf einem Hoftag in Nürnberg beriet er sich darüber mit den Fürsten des Reiches. Das Ergebnis wurde am 10. Januar 1356 veröffentlicht und galt bis zum Ende des „Heiligen Römischen Reichs“ 1806: Nur die sieben „Kurfürsten“ durften nach dem Tod eines Königs den Nachfolger wählen. Die Landesherren erhielten in ihren Territorien Privilegien, die letztlich die Entstehung eines starken Zentralstaats verhinderten. Somit hatten die einzelnen deutschen „Länder“ ein großes Gewicht, und auch heute noch ist Deutschland ein föderaler Staat.

Der Name „Goldene Bulle“ ist übrigens auf die goldenen Siegel der Urkunden zurückzuführen.

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