Die Landesherren dürfen die Konfession in ihrem Fürstentum festlegen
Schon der junge Karl V. hatte in Worms Luther als Ketzer bestrafen lassen wollen. Der Kaiser blieb seiner Ablehnung der Reformation jahrzehntelang treu und betrachtete es als seine Pflicht, die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Deswegen ging er mit Erfolg militärisch gegen ein Bündnis protestantischer Fürsten vor. Darauf begann er die Wiedereingliederung der Protestanten in die katholische Kirche voranzutreiben und versuchte gleichzeitig die kaiserliche Macht zu festigen. Das allerdings stieß auch bei den katholischen Landesherren auf Widerstand: Sie verweigerten Karl V. bei einem erneuten protestantischen Fürstenaufstand die Unterstützung. Nachdem er wegen einer gleichzeitigen französischen Offensive in schwerste Bedrängnis geraten war, zog sich Karl resigniert zurück. Sein Bruder Ferdinand I., der bereits römisch-deutscher König war, sollte die Neuregelung der politisch-kirchlichen Verhältnisse im Reich übernehmen.
Ferdinand I. strebte auf dem Augsburger Reichstag von 1555 einen Interessenausgleich mit den Fürsten an und so kam es nach langen Verhandlungen am 25. September zum Augsburger Religionsfrieden. Geistliche Reichsstände wie Fürstbistümer mussten katholisch bleiben, weltlichen wurde aber die Konfessionsfreiheit zugestanden. Die Untertanen der Fürsten mussten dann nach dem Grundsatz „Wessen Herrschaft, dessen Religion“ (lateinisch: „Cuius regio, eius religio“) die vom Herrscher gewählte Konfession annehmen. Dies betraf sowohl Katholiken wie Lutheraner, die im Reich deutlich wenigeren Reformierten noch nicht. Wer die festgelegte Konfession nicht akzeptieren wollte, durfte immerhin das Land verlassen. Der Ausburger Religionsfrieden bildete den Abschluss der eigentlichen Reformationszeit und leitete eine eher friedliche Phase in Deutschland ein. Im folgenden Jahrhundert kehrten mit dem Dreißigjährigen Krieg die konfessionellen Auseinandersetzungen in Mitteleuropa dann umso heftiger zurück.
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