Kartoffelbefehl Friedrichs II.

Friedrich II auf dem Kartofffeld (Foto: Robert Warthmüller / Robert Müller, Public Domain)
 Kartoffelbefehl Friedrichs II.
März 24 1756
Friedrich II auf dem Kartofffeld (Foto: Robert Warthmüller / Robert Müller, Public Domain)


Der preußische König drängt die Bauern zum Kartoffelanbau

Der Naturraum bietet in größeren Teilen Preußens für die Landwirtschaft nur mäßige oder gar ungünstige Bedingungen. Viele Bauern fristeten daher im 18. Jahrhundert ein karges Leben, da der Anbau oft nicht viel einbrachte, zudem drohten bei Missernten Hungersnöte. Als aufgeklärter Herrscher und „erster Diener“ des Staates sah sich Friedrich II. in besonderer Verantwortung, für seine Bevölkerung Verbesserungen zu erreichen. Kartoffeln boten mehrere Vorteile gegenüber dem Getreideanbau: geringe Ansprüche an die Bodenqualität, schnelle Vermehrung der Früchte, nahrhafte Speise für Tier und Mensch.

Friedrich erließ deshalb in seiner Regierungszeit mindestens 15 Verordnungen zur Förderung des Kartoffelanbaus und nahm auch Pastoren und Beamte in die Pflicht, mitzuwirken. Am 24. März 1756 erließ er ein entsprechendes Rundschreiben an die Landräte und Beamten der Provinz Schlesien, die für die preußische Nahrungsmittelproduktion besonders bedeutend war. Darin wies er ausdrücklich auf die Vorteile für die „armen Bauern und Untertanen“ hin: Durch die relativ hohen Erntemengen hätten sie mehr Nahrung für sich selbst zur Verfügung, dazu durch den Verkauf der Überschüsse „sehr guten Nutzen“. Um den Erfolg der Maßnahmen sicherzustellen, hatten die Beamten zu kontrollieren, inwieweit die Bauern den Vorgaben folgten.

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