Der Bundestag beschließt zahlreiche Unterdrückungsmaßnahmen
Während der französischen Vorherrschaft in Deutschland zur Zeit Napoleons waren bei den Deutschen zwei Bestrebungen sehr populär geworden: der Liberalismus, also die Forderung nach mehr Freiheit und politischer Mitsprache der Bürger, und die deutsche Nationalbewegung. Nach Napoleons Sturz versuchten etliche deutsche Staaten unter Führung des österreichischen Regierungschefs Metternich jedoch die früheren Verhältnisse wiederherzustellen. Sie sahen die neuen Gedanken als für die Fürstenherrschaft gefährlich an und glaubten sie deshalb unterdrücken zu müssen. 1819 gaben ihnen zwei Vorfälle die Gelegenheit zu handeln. Zunächst wurde der Schriftsteller August von Kotzebue von einem Studenten ermordet – wegen seiner Verbindungen nach Russland, das als besonders rückwärtsgewandt verhasst war. Wenig später kam es zu den „Hep-Hep-Krawallen“, bei denen Jagd auf Juden gemacht wurde. Diesen nahmen viele die seit Kurzem bestehende Gleichberechtigung übel. Beides konnte als Gefährdung der bestehenden Ordnung angesehen werden. Metternich nutzte die Gelegenheit, mit anderen deutschen Fürsten im böhmischen Karlsbad Maßnahmen zur Unterdrückung der neuen Ideen zu beschließen.
Diese Karlsbader Beschlüsse wurden am 20. September 1819 vom Bundestag des Deutschen Bundes übernommen und gesetzlich festgeschrieben. Die sichtbarsten Repressionsmaßnahmen waren die Unterdrückung der öffentlichen politischen Meinungsäußerung, das Verbot der Burschenschaften bzw. studentischer Zusammenschlüsse sowie die Schließung der Turnplätze. „Demagogen“ wie „Turnvater“ Jahn wurden verfolgt, Universitäten überwacht, Bücher und Schriften einer Zensur unterworfen, Professoren erhielten Berufsverbote. Die Bürger, die stets vor staatlichen Spitzeln auf der Hut sein mussten, zogen sich in die private Welt des „Biedermeier“ zurück.

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