Der Reichspräsident erhält die meiste Macht im Staat
Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnete am 11. August 1919 die Weimarer Verfassung. Sie schrieb eine Gewaltenteilung vor und sicherte den Bürgern wichtige Grundrechte, u. a. die Gleichstellung von Mann und Frau. Der Reichspräsident war Staatsoberhaupt und militärischer Oberbefehlshaber, konnte den Reichstag auflösen und Volksentscheide veranlassen, zudem den Reichskanzler ernennen und entlassen. Wegen dieser umfassenden Kompetenzen wurde er ein knappes Jahr nach dem Sturz des echten Kaisers als „Ersatzkaiser“ charakterisiert.
Zusammen mit der Inkraftsetzung der Verfassung änderten sich auch die Flaggenfarben: Schwarz-Rot-Gold ersetzte das Schwarz-Weiß-Rot des Kaiserreichs. Genau drei Jahre später bestimmt Ebert Heinrich Hoffmann von Fallerslebens „Lied der Deutschen“ zur Nationalhymne. Die demokratische Weimarer Verfassung wirkte sich stark auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aus: Einige Artikel wurden übernommen, wesentliche Schwächen aber gezielt beseitigt oder verändert.

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