Im „Freistaat Coburg“ entscheidet die Bevölkerung über die Zugehörigkeit des Gebiets
Nach dem Rücktritt des Fürsten im „Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha“ während der Novemberrevolution 1918 entstanden zunächst in den beiden räumlich getrennten Landesteilen zwei „Freistaaten“. Die neue Regierung des „Freistaats Coburg“ kam jedoch zu dem Schluss, dass das Gebiet mit seinen ca. 75 000 Einwohnern wirtschaftlich kaum überlebensfähig war. Deshalb nahm man 1919 an den Konferenzen anderer vorher fürstlicher Kleinstaaten über die Bildung des Landes „Thüringen“ teil. Der „Freistaat Coburg“ stimmte dem erarbeiteten Gemeinschaftsvertrag aber nicht zu, sondern verhandelte mit Bayern wie auch mit Preußen über einen Anschluss. Während Berlin schnell abwinkte, zeigte sich München aufgeschlossen und zu Zugeständnissen bereit.
Am 30. November 1919 wurde daraufhin eine der ersten demokratischen Volksbefragungen in Deutschland durchgeführt. Auf die Frage: „Soll Coburg dem Gemeinschaftsvertrag der thüringischen Staaten beitreten?“ stimmten fast 90 Prozent der Stimmberechtigten mit Nein. Neben den Zugeständnissen Bayerns war dafür wohl wesentlich, dass sich die Bevölkerung schon immer Franken verbunden gefühlt hatte, und das gehörte dank Napoleon schon lange zu Bayern. Mit dem klaren Ergebnis war der Anschluss Coburg an Bayern entschieden und wurde nach Abschluss eines Staatsvertrags 1920 vollendet. Nicht abzusehen war damals die nicht unwichtige Folge, dass Coburg damit 1945 nicht wie Thüringen zur sowjetischen, sondern zur amerikanischen Besatzungszone und später zur Bundesrepublik gehörte. Heute gibt es in Deutschland im Rahmen der direkten Demokratie mehrere Instrumente: „Volksbefragung“, „Volksabstimmung“ und „Volksentscheid“. Für eine Neugliederung des Bundesgebiets ist nach dem Grundgesetz eine „Volksbefragung“ vorgesehen, deren Ergebnis dann verbindlich ist.
Über das Deutschlandmuseum
Ein immersives und innovatives Erlebnismuseum über 2000 Jahre deutscher Geschichte
Das ganze Jahr im Überblick