Gleichschaltung der Länder und der Beamtenschaft

Gesetzestexte vom 07.04.1933 (Foto: BArch R 43-II/1309) Gleichschaltung der Länder und der Beamtenschaft
Apr. 7 1933
Gesetzestexte vom 07.04.1933 (Foto: BArch R 43-II/1309)

Deutschland wird zum Zentralstaat

Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 war die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur in greifbare Nähe gerückt. Nachdem die Gewaltenteilung im Zentrum des Staates nicht mehr existierte, ging es den Nazis als Nächstes um die Ausschaltung der mittleren und unteren Ebenen als Machtfaktor bzw. um deren „Gleichschaltung“. Mit zwei Gesetzen „zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“, das zweite vom 7. April 1933, bekamen sämtliche Landtage dieselben Mehrheitsverhältnisse wie der Reichstag übergestülpt. Die Landesregierungen erhielten wie die Reichsregierung die Gesetzgebungskompetenz, zudem wurden sie sogenannten „Reichsstatthaltern“ unterstellt. Damit waren die Länder völlig bedeutungslos geworden und Deutschland war ein Einheitsstaat mit einer Zentralregierung.

Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, ebenfalls vom 7. April 1933, sollte den öffentlichen Dienst disziplinieren: Regimekritische oder politisch missliebige Beamte, vor allem Kommunisten oder Sozialdemokraten, aber auch Menschen mit liberaler oder demokratischer wurden bis auf die unterste Verwaltungsebene entlassen. Personen „nicht arischer Abstammung mussten ebenfalls aus dem Dienst ausscheiden. Den dies regelnden „Arierparagraphen“ übernahmen die allermeisten nichtstaatlichen Organisationen von großen Verbänden bis zu kleinen Sport- und Gesangsvereinen.

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