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Hitlers „Nerobefehl“

Hitlers „Nerobefehl“
März 19 1945
Von deutschen Truppe zerstörte Rheinbrücke in Bonn (Foto: Public Domain)

Hitler ordnet die Zerstörung der deutschen Infrastruktur an

Bereits im September 1944 hatte Hitler angesichts des Vordringens der Alliierten von Westen wie auch von Osten befohlen, auf deutschem Territorium den Kampf bis zur Selbstzerstörung zu führen, es gebe nur zwei Alternativen: „Halten der Stellung oder Vernichtung“. Als die Gegner bereits weit ins Reichsgebiet vorgedrungen waren und die deutsche Niederlage bevorstand, erteilte Hitler einen „Führererlass“, den man später „Nerobefehl“ nannte: Alle Verkehrs-, Industrie- oder Versorgungsanlagen, die von den Feinden genutzt werden könnten, seien zu zerstören. Dazu meinte Hitler gegenüber Reichsminister Speer: Auf das, was das Volk zu seinem „primitivsten Weiterleben“ bräuchte, müsse er keine Rücksicht nehmen. Da die „Guten“ alle gefallen seien, würden nach dem Krieg ohnehin nur die „Minderwertigen“ unter den Deutschen übrigbleiben.

Die „Taktik der verbrannten Erde“ wurde in der Folge nicht überall umgesetzt, man unterlief sie teils absichtlich oder konnte sie im Chaos der letzten Kriegswochen nicht mehr ausführen. Zerstört wurden etwa nahezu alle Rheinbrücken von der Schweiz bis zur Ostsee.

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