Der Europarat entscheidet sich für zwölf Sterne auf blauem Grund
Der nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Europarat ist die älteste politische Organisation in Europa und hat sich getrennt von der Europäischen Union entwickelt (hat also direkt nichts mit deren Organen „Europäischer Rat“ und „Rat der Europäischen Union“ zu tun). Seine Gründung 1949 hatte keine echte Vereinigung der zunächst zehn Staaten zum Ziel, sondern die Förderung gemeinsamer Ziele wie Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Völkerverständigung. Die Bundesrepublik Deutschland wurde 1951 ordentliches Mitglied. Heute gehören 46 Mitglieder der Organisation an. Bei der Suche nach einem Symbol für den Europarat kamen die mittlerweile 15 beteiligten Staaten Mitte der 1950er-Jahre auf eine Flagge mit 15 goldenen Sternen auf blauem Grund. Am damals unabhängigen Saarland entzündete sich daraufhin ein Streit: Deutschland wollte die Zahl nicht akzeptieren, da es die Wiederangliederung des Gebiets anstrebte. Frankreich und der Regierung des Saargebiets passte wiederum die 14 nicht, weil sie genau das verhindern wollten. Da die 13 als Unglückszahl sowieso nicht in Frage kam, einigte man sich letztlich auf zwölf Sterne als symbolisches Zeichen der Vollkommenheit und Einheit. Am 8. Dezember 1955 beschlossen die Mitglieder die Einführung der Flagge.
In den verschiedenen europäischen Gemeinschaften hatten in den ersten Jahrzehnten fast alle Organe eine eigene Flagge. Deshalb beschloss das Europäische Parlament in den 1980er-Jahren, einheitlich die Flagge des Europarats zu übernehmen. Seit Bestehen der Europäischen Union dient diese Flagge somit auch als deren Zeichen. In Deutschland wurde 2011 nach einem Bundestagsbeschluss die Beflaggung der Dienstgebäude neu geregelt. Seitdem wehen auf dem Reichstag neben vier Bundesflaggen auch drei Europaflaggen. Auch bei der Beflaggung öffentlicher Gebäude von Bundesbehörden ist in Deutschland nach Möglichkeit die Europaflagge zu setzen.
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