Grundlagenvertrag

Pressekonferenz zur Unterzeichnung des Grundlagenvertrags mit DDR-Staatssekretär Dr. Michael Kohl und BRD-Bundesminister Egon Bahr (Quelle: Foto: Hubert Link, BArch, B 183-L1221-0024, CC-BY-SA 3.0) Grundlagenvertrag
Dez. 21 1972
Pressekonferenz zur Unterzeichnung des Grundlagenvertrags mit DDR-Staatssekretär Dr. Michael Kohl und BRD-Bundesminister Egon Bahr (Quelle: Foto: Hubert Link, BArch, B 183-L1221-0024, CC-BY-SA 3.0)

Die Bundesrepublik und die DDR regeln ihr Verhältnis neu

Im Zuge der „Neuen Ostpolitik“ der sozialliberalen Bundesregierung unter Bundeskanzler Brandt nahm die Bundesrepublik Abschied von der „Hallstein-Doktrin“, also vom Anspruch auf die Alleinvertretung Deutschlands. Für die innerdeutsche Politik wurde jetzt auf einen „Wandel durch Annäherung“ gesetzt. Dafür musste es zur Entspannung zwischen den beiden deutschen Staaten bzw. einer Normalisierung der Beziehungen kommen. Nachdem bereits das „Viermächteabkommen über Berlin“ und das „Transit-Abkommen“ der BRD und der DDR abgeschlossen worden waren, verhandelten die Staatssekretäre Egon Bahr für Bonn und Michael Kohl für Ost-Berlin lange über Grundzüge des neuen Verhältnisses. Nachdem Bahr noch einen „Brief zur deutschen Einheit“ überreicht hatte, unterzeichneten sie am 21. Dezember 1972 den „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. Es sollten „gutnachbarliche“ Beziehungen zweier gleichberechtigter und souveräner Staaten entstehen, deren Grenzen als unverletzlich anerkannt wurden. Das Prinzip der „Nichteinmischung“ in die „inneren Angelegenheiten“ des jeweils anderen sollte gelten. Beschlossen wurde der Austausch von „Ständigen Vertretern“ statt „Botschaftern“, da es sonst grundgesetzlich bedingte Probleme gegeben hätte. Beide Staaten versprachen eine Mitwirkung bei Abrüstungsbemühungen und beim Prozess über „Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“.

Auf jeder Seite regte sich schnell Widerstand gegen den Vertrag. So bemängelte die westdeutsche Union, das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen sei nicht angesprochen und der Vertrag zementiere die deutsche Teilung. Auch als das Bundesverfassungsgericht den Vertrag im Wesentlichen absegnete, war weiterhin Kritik zu hören. Andererseits waren die von der DDR-Spitze gemachten Zugeständnisse in der SED keineswegs unumstritten. So ging es zwischen Ost und West alles andere als reibungslos weiter. Egon Bahr hatte es kommen sehen: „Bisher hatten wir keine Beziehungen, jetzt werden wir schlechte haben – und das ist der Fortschritt.“

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