Bundesregierung einigt sich auf Atomausstieg bis 2022
Nachdem 1961 in der Bundesrepublik das erste Atomkraftwerk in Betrieb gegangen war und der Bau von AKWs sich bald beschleunigt hatte, entwickelte sich Anfang der 1970er-Jahre eine Anti-Atomkraft-Bewegung. Gleichwohl galten die deutschen Reaktoren, die zeitweise ein knappes Drittel zur Stromerzeugung beitrugen, im internationalen Vergleich als recht sicher. Als es 1986 im sowjetischen Tschernobyl zu einem schwerwiegenden Unfall mit radioaktiv bedingten Schäden auch in Deutschland gekommen war, bekamen die Gegner der Atomkraftnutzung deutlichen Auftrieb. Die Regierung aus Union und FDP lehnte einen Ausstieg ab, schuf aber ein neues Ministerium für „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“.
Die folgende rot-grüne Regierung suchte 2002 dann einen „Atomkonsens“ mit den Kraftwerksbetreibern und beschloss ein „Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung“ mit verkürzten Laufzeiten für die Atommeiler. Die nächste, diesmal schwarz-gelbe Koalition setzte zunächst wiederum eine Verlängerung durch, vollführte dann jedoch nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima und angesichts eines deutlichen Stimmungsumschwungs in der Bevölkerung eine scharfe Kehrtwende: Am 30. Mai 2011 einigte sich die Regierung auf die Stilllegung von acht älteren Atomanlagen und die Verringerung der Laufzeiten der zehn anderen AKWs bis 2022 (der dann doch erst 2023 erfolgte). Deutschland war das einzige große Industrieland, das einen radikalen Bruch mit dem vorherigen Energiemix vollzog.

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