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Volksabstimmung über Baden-Württemberg

Volksabstimmung über Baden-Württemberg
Dez. 9 1951
Wahlplakate zur Volksabstimmung (Quelle vlnr: LABW HStAS / Lichtenegger, Badisches Landesmuseum, LABW HStAS/Claus)

Badener und Württemberger stimmen für ein gemeinsames Land

Um die Entstehung eines alleinigen Machtzentrums wie im Nationalsozialismus zu erschweren, schufen die Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg föderale Strukturen in Deutschland: Sie gründeten Länder mit starken eigenen Befugnissen. Durch Verordnungen der Militärregierungen entstanden so in den Westzonen neun heute noch bestehende Länder mit gewählten Landesregierungen. Im Südwesten Deutschlands gab es allerdings einen Problemfall: Die historischen Länder Baden und Württemberg waren bei der Einrichtung der Besatzungszonen geteilt worden. In der US-Zone war das Land „Württemberg-Baden“ entstanden, in der südlicher gelegenen französischen Besatzungszone waren die Länder „Baden“ und „Württemberg-Hohenzollern“ gebildet worden. Die getrennten Landesteile wollten jedoch wieder zusammenkommen. Dabei befürwortete das bevölkerungsreichere Württemberg eine Vereinigung mit Baden. Das stieß dort allerdings aus Furcht vor einer Vorherrschaft des größeren Nachbarn bei vielen auf Ablehnung.

Nachdem man sich auch nach der Gründung der Bundesrepublik nicht einigen konnte, beschloss der Bundestag das „Gesetz über die Neugliederung“ der drei Länder. Es sah je zwei Abstimmungszonen in Baden und in Württemberg vor, bei einer Mehrheit der Gesamtstimmen sowie in drei der vier Abstimmungszonen sollte das neue Land Baden-Württemberg entstehen. Am 9. Dezember 1951 wurde die Volksabstimmung durchgeführt. Mehr als zwei Drittel aller Stimmen, klare Mehrheiten in den württembergischen Stimmbezirken und eine knappere Mehrheit in Nordbaden sprach sich für die Vereinigung aus. Damit konnte einige Monate später das Land Baden-Württemberg gegründet werden. 1970 versuchten die badischen Gegner nochmals, Baden als eigenes Land wiederaufleben zu lassen. Sie mussten bei einem auf Baden beschränkten Volksbegehren mit weniger als 20 Prozent Zustimmung aber eine deutliche Schlappe hinnehmen.

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